Druckbutton anzeigen?

Bildungsgang Sattler/Sattlerin

Dieser Bildungsgang wird als Pflichtberufsschule geführt.
In dem Bildungsgang werden die Auszubildenden in drei Berufsschulblöcken à 4 Wochen pro Schuljahr unterrichtet. Dieses entspricht den im Rahmenlehrplan geforderten 480 Unterrichtsstunden pro Jahr (bzw. 40 Wochenstunden).

Der Bundesausbildungsrahmenplan sieht für die Ausbildung zum Sattler/zur Sattlerin drei fachliche Schwerpunkte vor:
-Reitsportsattler / Reitsportsattlerin
-Autosattler / Autosattlerin
-Feintäschner / Feintäschnerin
Diesen Schwerpunkten wird im dritten Ausbildungsjahr durch Differenzierung im Unterricht Rechnung getragen.

Die Richtlinien für das Land NRW sehen Lernfelder vor, die vier Bündelungsbegriffen (anstelle von Unterrichtsfächern) zugeordnet werden:
-Betriebs- und Arbeitsorganisation
-Lederverarbeitung
-Maschinelle Fertigung
-Produktgestaltung

Außerdem:
* Kurse zur Stützung, Vertiefung, Erweiterung nach Bedarf der Schüler und den Möglichkeiten der Schule bis zu zwei Wochenstunden.

Aufnahmevoraussetzungen

Dieser Bildungsgang ist Pflichtberufsschule für Auszubildende des Sattlerhandwerks, sofern sie die Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.

Abschluss und Berechtigungen

Im Sattlerhandwerk wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung und nach dem 3. Ausbildungsjahr eine Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer abgelegt.

Nach mindestens 3-jähriger Ausbildungsdauer steht am Ende der Schulzeit der Berufsschulabschluss. Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I – Haupt-schulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

Aufnahmeanträge

Bewerbungen und Anfragen sind zu richten an das
Anna-Siemsen-Berufskolleg, Hermannstr. 9, 32051 Herford (Berufsschulzentrum)
Tel. (05221) 132900/-01

Ausbildungskosten
(im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen)
1.Schulbücher
2.Fahrtkosten
3.Ausbildungsförderung

Bildungsgangbeschreibung