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Bildungsgang Sattler/SattlerinDieser Bildungsgang wird als Pflichtberufsschule geführt. Der Bundesausbildungsrahmenplan sieht für die Ausbildung zum Sattler/zur Sattlerin drei fachliche Schwerpunkte vor: Die Richtlinien für das Land NRW sehen Lernfelder vor, die vier Bündelungsbegriffen (anstelle von Unterrichtsfächern) zugeordnet werden: Außerdem: Aufnahmevoraussetzungen Dieser Bildungsgang ist Pflichtberufsschule für Auszubildende des Sattlerhandwerks, sofern sie die Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen. Abschluss und Berechtigungen Im Sattlerhandwerk wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung und nach dem 3. Ausbildungsjahr eine Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer abgelegt. Nach mindestens 3-jähriger Ausbildungsdauer steht am Ende der Schulzeit der Berufsschulabschluss. Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I – Haupt-schulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Aufnahmeanträge Bewerbungen und Anfragen sind zu richten an das Ausbildungskosten |
